Vereinigung der
Gemeinderichter und Vizegemeinderichter
des Kantons Wallis

Mitgliedschaft

Gemäß Art. 2.1 der Satzung können folgende Personen Mitglieder des Vereins der Gemeinde- und stellvertretenden Gemeinde-Richter werden:

  • derzeit amtierende Gemeinde- und stellvertretende Gemeinde-Richter
  • Personen, die in der Vergangenheit das Amt eines Gemeinde- oder stellvertretenden Gemeinde-Richters ausgeübt haben
Beitrittsverfahren

Der Beitritt zum Verein erfolgt auf schriftlichen Antrag an den Vorstand. Dieser kann übermittelt werden:

  • auf dem Postweg
  • oder auf elektronischem Wege

Der Vorstand prüft jeden Antrag und bestätigt die Aufnahme so schnell wie möglich.