Mitgliedschaft
Gemäß Art. 2.1 der Satzung können folgende Personen Mitglieder des Vereins der Gemeinde- und stellvertretenden Gemeinde-Richter werden:
- derzeit amtierende Gemeinde- und stellvertretende Gemeinde-Richter
- Personen, die in der Vergangenheit das Amt eines Gemeinde- oder stellvertretenden Gemeinde-Richters ausgeübt haben
Beitrittsverfahren
Der Beitritt zum Verein erfolgt auf schriftlichen Antrag an den Vorstand. Dieser kann übermittelt werden:
- auf dem Postweg
- oder auf elektronischem Wege
Der Vorstand prüft jeden Antrag und bestätigt die Aufnahme so schnell wie möglich.