Vereinigung der
Gemeinderichter und Gemeindevizerichter
des Kantons Wallis

Mitgliedschaft

Gemäß Art. 2.1 der Satzung können folgende Personen Mitglieder des Verein der Gemeinderichter und Gemeindevizerichter werden:

  • derzeit amtierende Gemeinde- und stellvertretende Gemeinde-Richter
  • Personen, die in der Vergangenheit das Amt eines Gemeinde- oder stellvertretenden Gemeinde-Richters ausgeübt haben.
Beitrittsverfahren

Die Mitgliedschaft im Verein erfolgt auf schriftlichen Antrag unter Verwendung des untenstehenden Anmeldeformulars, der an den Vorstand zu richten ist. Dieser kann übermittelt werden:

  • auf dem Postweg
  • oder auf elektronischem Wege

Der Vorstand prüft jeden Antrag und bestätigt die Aufnahme so schnell wie möglich.