Mitgliedschaft
Gemäß Art. 2.1 der Satzung können folgende Personen Mitglieder des Verein der Gemeinderichter und Gemeindevizerichter werden:
- derzeit amtierende Gemeinde- und stellvertretende Gemeinde-Richter
- Personen, die in der Vergangenheit das Amt eines Gemeinde- oder stellvertretenden Gemeinde-Richters ausgeübt haben.
Beitrittsverfahren
Die Mitgliedschaft im Verein erfolgt auf schriftlichen Antrag unter Verwendung des untenstehenden Anmeldeformulars, der an den Vorstand zu richten ist. Dieser kann übermittelt werden:
- auf dem Postweg
- oder auf elektronischem Wege
Der Vorstand prüft jeden Antrag und bestätigt die Aufnahme so schnell wie möglich.